Zollbestimmungen Norwegen

Norwegen gehört nicht zur EU, und wer sich mit der Reise in das schöne Land beschäftigt hat, dem ist sicherlich schon aufgefallen, dass es einige Zollregelungen zu beachten gibt. Solltet ihr diese nicht beachten und kontrolliert werden, kann es sehr teuer werden. Genau das schauen wir uns heute an. Wir sprechen über die App zum Thema Zoll in Norwegen, um alles im Blick zu behalten, was ihr einführen dürft (Freigrenzen für Alkohol und Tabak), aber auch, wie es mit der Ausfuhr von Fisch aussieht.

Einreise nach Norwegen

Roter oder grüner Ausgang?

Wenn ihr an der norwegischen Grenze ankommt, erwartet euch im Normalfall ein roter und grüner Ausgang.

  • Roter Ausgang: Wählt diesen Ausgang, wenn ihr Waren mit euch führt, die zoll- und steuerpflichtig sind bzw. für die eine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist.

  • Grüner Ausgang: Wählt diesen Ausgang, wenn ihr nur zoll- und steuerfreie Waren innerhalb der festgesetzten Mengen- und Freigrenzen mit euch führt und keine Waren, bei denen eine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Im Zweifelsfall benutzt den roten Ausgang und fragt eine Zollbeamtin oder einen Zollbeamten.

Die Zollstelle ist berechtigt, Personen, Gepäckstücke und Beförderungsmittel zu untersuchen. Dabei müsst ihr den Inhalt von Gepäckstücken, die kontrolliert werden sollen, selbst aus- und einpacken, und ihr seid verpflichtet, den Zollbeamten die notwendigen Auskünfte zu geben. Es kann vorkommen, dass der ganze Kofferraum bis auf die kleinsten Dinge ausgeräumt werden muss – hier hilft es, mit Kistensystemen zu arbeiten.

Devisen / Barmittel

  • Barmittel im Wert von über 25.000 NOK (ca. 2.400 EUR) müssen bei der Zollbehörde angemeldet werden. Dies gilt für norwegische und ausländische Barmittel sowie andere Zahlungsmittel wie Reisechecks und Geschenkgutscheine.

  • Bei der Anmeldung wird keine Gebühr fällig. Bei unterlassener Anmeldung wird eine Gebühr von 20 % auf den gesamten Betrag fällig.

  • Die entsprechenden Dokumente zur Anmeldung findet ihr auf der Seite des norwegischen Zolls.

Regeln zur Zoll- und Abgabenfreiheit (Wertgrenzen)

  • Nach einem mindestens 24-stündigen Aufenthalt außerhalb Norwegens könnt ihr Waren im Gesamtwert von 6.000 NOK zoll- und abgabenfrei einführen.

  • Bei einem Aufenthalt von weniger als 24 Stunden außerhalb Norwegens könnt ihr Waren im Gesamtwert von 3.000 NOK zoll- und abgabenfrei einführen.

  • Die Einfuhr der Freimenge für alkoholische Getränke und Tabakwaren ist nur dann zulässig, wenn dokumentiert werden kann, dass die Steuern in einem anderen EWR-Staat entrichtet wurden. Das heißt, dass ihr Alkohol und Tabak nicht zoll- und abgabenfrei einkaufen könnt, wenn ihr Norwegen weniger als 24 Stunden verlassen habt.

  • Die Wertgrenze von 6.000/3.000 NOK ist die Summe aller Waren, die ihr eingekauft habt, einschließlich der Waren aus der Freimenge.

Freimengen Alkohol und Tabak

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Tabakskote für Reisende, die in Norwegen wohnhaft sind, reduziert. Es gibt Unterschiede für Touristen und Einwohner:

Obwohl Touristen eine erhöhte Tabakskote haben, kann im Duty-Free-Geschäft auf norwegischen Flughäfen nur die normale Tabakskote gekauft werden (100 Zigaretten oder 125 g anderer Tabak, und 100 Zigarettenpapier).

Umwandlungsregeln für Alkohol

  • Die Freimenge für Spirituosen kann in 1,5 Liter Wein bzw. Bier, Alcopop oder Cidre umgewandelt werden.

  • Die Freimenge für Wein kann in Bier, Alcopop oder Cidre im Verhältnis 1:1 umgewandelt werden.

  • Wein sowie Bier, Alcopop und Cidre können nicht in Getränke mit einem höheren Alkoholgehalt umgewandelt werden.

Für eine einfache Berechnung verschiedener Kombinationen von Freimengen steht euch die App der norwegischen Zollbehörde (KvoteAppen) zur Verfügung. Die Quotenapp vom Norwegischen Zollamt ist jetzt auch auf Deutsch verfügbar. Falls die Spracheinstellung auf eurem Handy auf Deutsch gestellt ist, wird sich die Zoll-App automatisch auch auf Deutsch öffnen. Bisher war die Quotenapp bei Geräten mit deutscher Spracheinstellung nur in Englisch verfügbar.

Beispiele von Alkohol- und Tabakskoten für Personen, die in Norwegen wohnhaft sind

Beispiel 1: Spirituosen + Wein + Bier + Tabakwaren

1 l Spirituosen + 1,5 l Wein (2 Flaschen) + 2 l Bier (6 x 0,33 l) + 100 Zigaretten oder 125 g andere Rauchtabakwaren sowie 100 Blatt Zigarettenpapier

Beispiel 2: Wein + Bier + Tabakwaren

3 l Wein (4 Flaschen) + 2 l Bier (6 x 0,33 l) + 100 Zigaretten oder 125 g andere Rauchtabakwaren sowie 100 Blatt Zigarettenpapier

Beispiel 3: Bier + Tabakwaren

5 l Bier (15 x 0,33 l) + 100 Zigaretten oder 125 g andere Rauchtabakwaren sowie 100 Blatt Zigarettenpapier

Altersgrenzen

  • Bier, Wein oder Tabak dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden.

  • Alkoholika mit über 22 % Alkoholgehalt dürfen nur von Personen über 20 Jahren eingeführt werden.

  • Kinder unter 12 Jahren dürfen nur Erfrischungsgetränke, Schokolade und Süßigkeiten zoll- und abgabenfrei einführen.

Fleischwaren und Milchprodukte

  • Ihr dürft insgesamt 10 kg Fleisch und Fleischwaren und Käse mitbringen. Hunde- und Katzenfutter sind von dieser Beschränkung nicht betroffen.

  • Ohne Gesundheitszertifikat dürfen Fleisch, Fleischprodukte, Milch, Käse und andere Milchprodukte aus Ländern außerhalb des EWR nicht eingeführt werden. Weitere Informationen findet ihr auf www.mattilsynet.no.

Warengrenzen für die Verzollung

Falls die Wertgrenze von 6.000/3.000 NOK überschritten wird, könnt ihr wählen, für welche Waren ihr Zoll und Steuern entrichten wollt. Überschreitet der Wert einer Ware allein die Freigrenze, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware erhoben. Wenn ihr den Warenwert nicht durch Vorlage eines Kaufbelegs nachweisen könnt, setzt die Zollstelle den Wert nach Ermessen fest.

Tiergesundheit und sanitärer Pflanzenschutz

Folgende Waren dürft ihr einführen:

  • bis zu 10 kg Obst, Beeren und Gemüse, jedoch keine Kartoffeln

  • bis zu 25 Stück Schnittblumen

  • bis zu 3 kg Blumenzwiebeln und Blumenknollen

  • bis zu 5 Stück Topfblumen (Zimmerpflanzen) aus europäischen Ländern

  • bis zu 50 Portionspackungen Samen

Andere Waren für den persönlichen Bedarf

Ihr dürft persönliche Gegenstände und Reiseartikel einführen, die bei der Ausreise aus Norwegen mitgenommen wurden.

Vereinfachte Verzollung für Privatpersonen

Zusätzlich zur Freimenge könnt ihr bis zu 27 kg Lebensmittel (ausgenommen Fleisch, Fleischwaren, Milch und Milchprodukte) und andere Waren mit einem Gesamtwert bis 3.000 NOK zum ermäßigten Zollsatz von 10,7 % einführen. Diese Regelung gilt nicht für Waren, die aus Steuer- und Abgabengründen besonders stark reguliert sind (beispielsweise Alkohol, Tabak, Bekleidung und Textilien, Zucker- und Zuckerwaren) sowie für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugzubehör. Wenn der Gesamtwert über 3.000 NOK liegt, werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware erhoben.

Für die Abfertigung bei der vereinfachten Verzollung sind weder schriftliche Anmeldung noch Anmeldung über den roten Ausgang erforderlich. Um die Einfuhrabgaben zu entrichten, könnt ihr die App „KvoteAppen“ nutzen.

Ausreiseregelungen

Vorschriften für den Export von Fisch und Fischprodukten aus Norwegen

Regelungen für touristische Angler:

  • Bei Ihrer Ausreise aus Norwegen dürfen Sie bis zu 18 kg Fisch, der unter der Leitung eines registrierten Fischereibetriebs geangelt wurde, ausführen. Das organisierte Angeln muss dokumentiert werden können.

  • Der touristische Fischereibetrieb muss bei der norwegischen Direktion für Fischerei registriert sein.

  • Die Quote gilt pro Person, sowohl für norwegische als auch für ausländische Reisende.

  • Jeder muss seinen eigenen Fisch ausführen. Es ist nicht erlaubt, Fisch für andere Personen mitzunehmen, die nicht mit Ihnen zusammen reisen.

  • Fischtrophäen zählen zur Quote.

  • Die Quote darf maximal zweimal pro Jahr ausgeführt werden.

Zur Quote gehören sowohl der Fisch als auch zubereitete Produkte wie Fischfilet.


Anforderungen an die Dokumentation:

  • Bei der Ausfuhr muss dokumentiert werden, dass der Fisch unter der Leitung eines registrierten touristischen Fischereibetriebs gefangen wurde.

  • Akzeptiert werden Rechnungen oder entsprechende Nachweise, die den Aufenthalt dokumentieren und namentlich auf eine Person ausgestellt sind. Diese müssen enthalten:

    • Name, Adresse und Betriebskennziffer des registrierten touristischen Betriebs

    • Name der Person(en), die geangelt haben

    • Zeitraum des Aufenthalts

    • Anzahl der Personen, für die der Aufenthalt gilt

Auch Ausdrucke von Fangberichten werden akzeptiert, sofern sie folgende Angaben enthalten:

  • Identität des Betriebs

  • Namen der Angler

  • Menge des gefangenen Fisches

  • Das Dokument muss vor der Heimreise ausgedruckt und mit Stempel und Unterschrift des Betriebs versehen werden. Die darauf aufgeführten Personen müssen bei der Ausfuhr des Fisches anwesend sein.

Ausnahmen:

  • Süßwasserfische, Lachs, Forelle und Saibling, die selbst geangelt wurden

  • In Norwegen gekaufter Fisch oder Fischwaren, sofern dokumentiert werden kann, dass sie von einem registrierten Gewerbetreibenden gekauft wurden.

  • Die Ausfuhr von Waren (einschließlich Fisch und Fischwaren) mit einem Wert von über 5.000 NOK pro Person ist nur gestattet, wenn für diese Waren eine Zollerklärung vorliegt. Jede Person ist selbst für die Zollerklärung verantwortlich.

    Bei Verstößen gegen die Ausfuhrbestimmungen wird der gesamte Fisch beschlagnahmt und der Fall polizeilich gemeldet.Norwegen hat strenge Regelungen, um die Umwelt und die natürlichen Ressourcen zu schützen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld der Reise gut zu informieren und die Zollvorschriften genau zu beachten, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Zoll-Apps und weitere Informationen

Für eine komfortable Reise und um unangenehme Überraschungen an der Grenze zu vermeiden, lohnt es sich, die Zollregelungen im Voraus zu prüfen und die praktischen Hilfsmittel wie die Zoll-App zu nutzen.

Ich weise euch außerdem darauf hin, dass auf der Seite des Zolls immer die neusten Informationen stehen. Ich übernehme keine Verantwortung für die Richtigkeit aller Informationen, versuche natürlich aber immer den Blog und die Informationen up to date zu halten. Recherchiert also bitte immer, egal auf welchen Blogs ihr euch zu Regelungen informiert, letztendlich nochmals an der entsprechenden Stelle.

Letzte Aktualisierung: 02.07.2024

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